Brief des Bischofsvikars vom 9.7. 2015
Sehr geehrter Herr Pfarrer! Sehr geehrte Mitglieder des Pfarrgemeinderates der Pfarre Waidmannsfeld! Liebe Schwestern und Brüder!
Zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die gewissenhafte und engagierte Arbeit, die Sie in den Diözesanprozess APG 2.1 investiert haben, bedanken. Über Vermittlung Ihres Dechanten haben Sie sich auf meinen Auftrag hin viele Gedanken über die Zukunft der Pfarre, des Dekanats und der Kirche gemacht, und diese Gedanken auch festgehalten und in verschiedenen Formen weitergeleitet.
Herzlich bedanke ich mich bei den vielen Frauen und Männern, die sich in den Dekanatskoordinierungsteams, in den Pfarrgemeinderäten und Arbeitsgruppen engagiert haben. Sie haben damit einen wesentlichen und wichtigen Beitrag geleistet.
Mit meinem Brief möchte ich Sie über den derzeitigen Stand der Planung des Entwicklungsraumes in-formieren, in dem Ihre Pfarre verortet ist. Es handelt sich hier um das Ergebnis der Vorschläge des Dekanates und der Pfarren, die ich nach genauer Durchsicht und Rücksprache mit den Dechanten, den Vikariatsräten und im Bischofsrat bestätigt und teilweise ergänzt habe.
Wir nennen diese Räume, die der Herr Erzbischof voraussichtlich im Herbst so festlegen wird, „Entwicklungsräume“. Nicht, um wieder einen neuen Begriff oder gar eine neue Rechtsform einzuführen, sondern um auszudrücken, dass sich die Zusammenarbeit in diesem Raum entwickeln soll. Das kann in unserem Vikariat als Seelsorgeraum, als Pfarrverband oder auch – wenn es die Pfarren wünschen – gleich als Pfarre Neu geschehen.
Seit Jänner 2013 wurden im Vikariat Unter dem Wienerwald 20 neue Seelsorgeräume in 14 (von 17) Dekanaten mit 81 Pfarren, mit insgesamt 135.000 Katholiken, errichtet (Stand vom 29. 5. 2015).
Manche Entwicklungsräume teilen sich in zwei oder drei „Subeinheiten“ auf, die zunächst als Seelsorgeräume oder Pfarrverbände errichtet werden sollen und längerfristig zu einer Einheit zusammen-wachsen werden.
Die Definition dieser Räume soll auch Klarheit schaffen: Dieses Gebiet wird in Zukunft zusammen-wachsen, wir brauchen uns nicht mehr den Kopf über das „Wer mit wem“ zerbrechen. Dadurch werden wir wieder freier für die eigentliche, wesentliche und erste Aufgabe als Kirche: Christus soll durch uns und in uns immer mehr Gestalt annehmen (vgl. Eph 4,13).
Für Ihren Status als Pfarrgemeinderat ändert sich damit zunächst nichts: Sie bleiben bis zur Wahl 2017 Pfarrgemeinderat für Ihre Pfarre. Was sich aber ändert, ist die Perspektive: Es wird immer not-wendiger, über die eigene Pfarre hinaus den ganzen Entwicklungsraum in den Blick zu nehmen und zu bedenken. Für 2017 ist eine neue Pfarrgemeinderatsordnung in Ausarbeitung, die diesem Aspekt gerecht werden soll.
Somit lege ich Ihnen den Entwicklungsraum vor, dem Ihre Pfarre nach derzeitiger Planung in Zukunft angehören wird und versuche auch, diese Planung zu begründen.
Gleichzeitig ersuche ich Sie, diese Informationen in geeigneter Form der Pfarrbevölkerung zugänglich zu machen. Das Referat für Pastorale Strukturentwicklung stellt Ihnen dazu Plakate zur Verfügung.
Nochmals ein großes Dankeschön, Gottes Segen und herzliche Grüße,
Ihr Bischofsvikar
Msgr. Rupert Stadler
Geplanter Entwicklungsraum mit 2 Subeinheiten
Die Pfarren Gutenstein, Pernitz, Rohr/Gebirge, Scheuchenstein, Schwarzau/Gebirge, Waidmannsfeld bilden den geplanten Entwicklungsraum.
Die vorgeschlagenen Einheiten entsprachen nicht den Kriterien, sind aber sinnvoll und logisch. Nach eingehenden Beratungen mit dem Dechant, den Dekanatsvertretern und einzelnen Pfarren schlage ich als Bischofsvikar vor, diese Einheiten als „Subeinheiten“ zu errichten, die längerfristig zu einer Einheit zusammenwachsen werden.
Eine Stellungnahme Ihres Pfarrgemeinderates dazu haben wir vorliegen – Danke dafür!